* Den gesetzliche Krankenkassen ist es nicht gestattet Heilpraktikerleistungen zu übernehmen. Von privaten Krankenkassen oder privaten Zusatzversicherungen werden diese Leistungen im Rahmen der Verträge erstattet. Sie bekommen eine Rechnung ausgestellt, welche die Behandlung nach GeBüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) ausweist. Am besten sprechen sie vorher mit ihrem Sachbearbeiter.
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